Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt
Knapp vier Jahre nach tödlichen Schüssen auf einen jungen Geflüchteten in Dortmund ist der Freispruch von fünf Polizisten rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag das Urteil des Landgerichts der nordrhein-westfälischen Stadt. Nach den Feststellungen des Landgericht hatte der Schütze irrtümlich geglaubt, dass der Jugendliche die Beamten mit einem Messer angreifen wollte. (Az. 4 StR 638/25)
Der Vorfall trug sich im August 2022 in einer Jugendhilfeeinrichtung zu. Der junge Senegalese Mouhamed D. lehnte dem Dortmunder Urteil zufolge damals an der Wand und richtete ein Messer gegen sich selbst. Es sei befürchtet worden, dass er sich selbst töten wollte. Die Polizei wurde gerufen. D. sei nicht ansprechbar gewesen und habe auch nicht auf die Geräuschkulisse reagiert, die durch den Polizeieinsatz entstand.
Die Polizei habe keine andere Möglichkeit gesehen, als selbst einzuschreiten. Weder ein Sondereinsatzkommando noch Dolmetscher oder Psychiater hätten sofort vor Ort sein können. Die Beamten setzten dem Gericht zufolge Pfefferspray ein in der Hoffnung, dass sich D. ins Gesicht fassen und das Messer fallenlassen würde.
Stattdessen sei er mit dem Messer in der Hand auf die Polizistinnen und Polizisten zugelaufen, auch Taser hätten ihn nicht aufgehalten. Zwar wollte er sie nicht angreifen, sondern flüchten, wie das Gericht feststellte. Der Schütze habe aber geglaubt, dass er ihn oder seine Kolleginnen und Kollegen attackieren wollte. Er schoss, D. wurde von mehreren Kugeln in Schulter, Bauch und Unterarm getroffen. Er starb nach einer Notoperation im Krankenhaus.
Ursprünglich war der Schütze wegen Totschlags angeklagt, drei weitere Beamte wegen gefährlicher Körperverletzung und der Einsatzleiter wegen Anstiftung dazu. Am Ende des Prozesses in Dortmund forderte die Staatsanwaltschaft aber vier Freisprüche und eine Bewährungsstrafe für den Einsatzleiter, weil er den Einsatz des Pfeffersprays angeordnet hatte. Das Landgericht sprach alle fünf frei.
Dagegen gingen die Staatsanwaltschaft und zwei Nebenkläger vor dem BGH vor. Dieser überprüfte das Urteil und fand keine Rechtsfehler. Es wurde rechtskräftig.
V.Cortes--HdM